Info-Brief August 2010 (2)

Zukunft für Zahnmedizin

Verehrte Kolleginnen und Kollegen,

im September 2009 haben sich einige Kolleginnen und Kollegen aus Unmut über die Politik des Freien Verbandes und dessen Einflussnahme auf den Kammervorstand zusammengeschlossen, und sind unter dem Namen ZfZ -Zukunft für Zahnmedizin- zur Wahl der Kammerversammlung angetreten.

Aus dem Stand wurden 11 Delegierte in dieses Gremium entsandt. Wir erinnern an unseren Info-Brief vom Mai 2010.

Nachdem sich die neue Kammerversammlung im Januar konstituiert und der Kammervorstand wiederum nur mit Mitgliedern des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ) besetzt wurde, fand im Mai 2010 die erste Arbeitssitzung der Delegierten-versammlung statt.

Wir vom ZfZ hatten dazu – getreu unseren Wahlaussagen-  etliche Anträge eingereicht, die sich mit dem großen Thema MPG beschäftigten; u. a. wurde ein Antrag des Kollegen Dr. Dr. Hoischen diskutiert, der sich auf den Vereidigungsstatus des Sicherheitsingenieurs Herrn Salomon und die sich daraus ergebenden Konsequenzen bezog.

Herr Salomon erfüllt seine Arbeit ohne Zweifel auftragsgemäß, ist aber als Sachverständiger auf die Bezirksregierung vereidigt, also auch nur ihr gegenüber weisungsgebunden und nicht gegenüber den Kammerorganen (Präsident, Vorstand, Kammerversammlung). Mit anderen Worten: Wir bezahlen ihn zwar, haben aber keinen Einfluß auf seine Tätigkeit. Könnte sein Amt dann nicht ebenso gut von einem Angestellten der Bezirksregierung ausgeübt werden, zumal die Ergebnisse seiner Praxisbegehungen auch nicht anders ausfallen (dürfen) als die  der Bezirksregierungen? Ist dieses skurrile Konstrukt wirklich eine bedeutende Leistung unserer Selbstverwaltung und bietet uns Schutz und Service, wie vom Vorstand behauptet?

Die ZfZ-Anträge wurden während der Kammerversammlung (KV) sehr ausführlich und kontrovers diskutiert, sogar das geplante Abendessen musste warten. Schließlich wurde die Debatte auf Antrag des Kollegen Büssing (Fraktionssprecher und Landesvorsitzender FVDZ)  unterbrochen, damit er seine FVDZ-Mitglieder wieder auf Gefolgs-Kurs bringen konnte, da  ein „Kompromissvorschlag“ eines FVDZ-Mitgliedes, von Herrn Kollegen Dr. Reilmann, auf Wohlwollen der Mehrheit der Versammlung zu treffen drohte.

Eine Einlassung des geschäftsführenden Zahnarztes Dr. Schlegel, dass die derzeitig durchgeführte Form der Praxisbegehung so im MPG vorgeschrieben und deswegen auch nicht zu ändern sei, beendete die Aussprache und der Antrag wurde mit der Mehrheit der Stimmen von FVDZ und WZW (Wählerbund Zahnärzte Westfalen e.V.), der auch die Mitglieder des FVDZ in den Kammervorstand gewählt hat, ablehnt.

Als Kollege Hoischen die Kammer wenig später schriftlich um eine nähere Erläuterung zu dieser Textstelle im Gesetz bat, erhielt er die Antwort, es stünde jedermann frei, sich den Gesetzestext kostenfrei im Internet herunter zu laden.

Eine solche Antwort ist weder sachdienlich noch verbessert sie das Arbeitsklima unter den Delegierten. Wir waren bisher der Annahme, die Kammer kümmere sich um unsere Angelegenheiten; nun sieht es so aus, als müssten wir es selber tun.

Leider finden Sie diese Informationen nicht in einer neutralen und ausführlichen Berichterstattung im ZBWL; im dortigen porträtorientierten Boulevardteil ‚players for player‘ (p4p) finden Sie zur KV nur Vorstandmitglieder und Hofberichterstattung.

In diesem Zusammenhang ist es auch interessant, einen Blick auf das Finanzgebaren des letzten Vorstandes zu werfen, welches von diesem Vorstand fortgesetzt wird. Für teures Geld wurde die wissenschaftliche „Hybeta-Studie“, die sich mit der manuellen Reinigung von Medizinprodukten beschäftigt, in Auftrag gegeben und stolz im ZBWL und der ZM vom ehemaligen Kammervorstand präsentiert. Diese Studie erweist sich jetzt als fachlich blamabel unzureichend; die Landesregierung NRW, die hierzu das Robert Koch Institut (RKI) und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) um Stellungnahme gebeten hat, akzeptiert sie nicht als Grundlage, um  ihre Anforderungen bei Praxisbegehungen zu ändern; die Studie bringt uns also keinen Schritt weiter.

Wir werden diese Angelegenheit weiter verfolgen.

Mittlerweile gibt es einen „Präzedenzfall“ in WL:

Ein Kollege wurde per Ordnungsverfügung einer Bezirksregierung dazu verpflichtet, sein bisheriges Verfahren der standardisierten manuellen Sprayaufbereitung von Hand- und Winkelstücken der Risikogruppe kritisch B aufzugeben, auf maschinelle Reinigung umzustellen und sich zu diesem Zweck entsprechende Geräte anzuschaffen. Im Vorfeld der Auseinandersetzungen mit der Bezirksregierung hatte er versucht, sich mit Sachargumenten, auch unter Angabe der als wissenschaftlich deklarierten Hybeta-Studie, dagegen zu wehren. Da die ,Hybeta’-Studie aber vom RKI und BfArM als Nachweis nicht akzeptiert wird, kann man bei der Bezirksregierung schlecht damit argumentieren. Diese hat in der Ordnungsverfügung gegen den Kollegen der Studie mit Hinweis auf RKI und BfArM „methodische Mängel“ vorgeworfen.

Eine Hygiene-Kommission/Ausschuss/Gremium/Stelle, deren Einrichtung bei der ZÄK analog zur zahnärztlichen Stelle Röntgen die  ZfZ-Fraktion gefordert hatte, und die mit gebündelter Sachkompetenz den Kollegen hätte unterstützen können, existiert nicht.

Er selbst ist fachlich überzeugt, dass er mit seiner Methode die Patienten- und Mitarbeitersicherheit in hohem Maße in seiner Praxis gewährleistet und hat Klage gegen die Verfügung eingereicht.

Um diesen Kollegen und alle anderen, die zukünftig in eine solche Lage geraten, nicht allein zu lassen, hat der zahnärztliche Basisverein „Forum für Zahnärzte“ (FFZ) in Lippstadt sich zu einer Solidaritätsaktion entschlossen mit dem generellen Ziel der „Förderung der Qualitätssicherung in der zahnärztlichen Praxishygiene zur Patienten- und Mitarbeitersicherheit“. Unter dem Arbeitstitel „Hygienefonds“ wird sie unabhängig betreut und verwaltet. Diese freiwillige Solidaritätsaktion soll jeder zahnärztlichen Praxis, die die Aktion unterstützt, in ähnlicher Situation vor Ort fachliche, organisatorische und juristisch-organisatorische Hilfestellung zu diesem Thema zukommen  lassen.
Näheres erfahren Sie beim FFZ oder auf unserer Homepage www.liste-zfz.de.
Wir vom ZfZ unterstützen diese Aktion und empfehlen auch allen Kolleginnen und Kollegen dies zu tun; denn wir müssen die Probleme in unseren Praxen selbst in die Hand nehmen und können sie selber lösen!

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Ihre Kolleginnen und Kollegen vom ZfZ