Hygienekosten geltend machen

Kammer und KZV plakatieren regelmäßig die Geltendmachung von steigenden Kosten in der Praxishygiene. Faktisch passiert nichts.

  • Die von Kammer und KZV seit Jahren durchgeführten Studien wurden von der Landesregierung aufgrund qualitativer Mängel nicht anerkannt.
  • Chancen zur Strukturverbesserung in der Aufbereitung werden nicht wahrgenommen.
  • Die Darlegung von behördlicherseits veranlassten Hygienekosten werden vom Kammervorstand abgelehnt.

 

Unsere Arbeitsziele:

  • Bereitstellen von belastbaren Daten und Fakten über die Zunahme behördlicherseits veranlasster Hygienekosten.
  • Sachorientierte und synergistische Zusammenarbeit zwischen Kammer und KZV zur Bewältigung der Hygieneforderungen
  • Einbringen der Auswertungsergebnisse in die Vertragsverhandlungen der KZV mit den Kostenträgern