Ausbildung der ZFA am Bedarf ausrichten

Qualifizierte Fachangestellte sind oftmals schwer zu finden.
Eine Weiterbildung kann / darf erst nach 2 Jahren Berufserfahrung starten.
Abrechnung ist für viele ausgelernte ZFA immer noch ein rotes Tuch.
Eine ZFA in Ausbildung, die in der Abrechnung leistungsfähig ist, wird schulisch nicht ausreichend gefördert und später in der Assistenz „fehlbesetzt“.

Unser Standpunkt:

  • Neuausrichtung der Ausbildung zur ZFA (in Abstimmung mit der BZÄK) mit unterschiedlichen Schwerpunkten und Wahlpflichtfächern zur frühen Förderung von Talenten:
    • Assistenz
    • Verwaltung
    • Patientenberatung
    • Fachkraft für ambulante Operationen
  • Zeitgemäße Themen- und Unterrichtsgestaltung
    • Vertiefung von fakultativen Berufsschulangeboten zum Thema QM
    • Gezielte Förderung der Kommunikationsfähigkeiten in Wort und Schrift
  • Differenzierung der Ausbildung
    • Zahnmedizinische Fachangestellte (3 Jahre)
    • Zahnmedizinische Helferin (2 Jahre)
      • mit Schwerpunkten Assistenz, Steri, Röntgen etc.
      • mit Abstrichen in Verwaltung, Abrechnung, kaufmannisches Rechnen etc.
        (Vorteilhaft auch für Abiturientinnen in der ZVS-Warteschleife, die dann bereits nach 3-4 Wartesemestern einen Berufsabschluss besitzen könnten)